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Rufanlagen

Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten.

Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet. Nach DIN VDE 0834-1 dürfen Rufanlagen nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet und instand gehalten werden.

Zertifizierte Fachkräfte nach DIN VDE 0834-1

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